Basis für den Sachverständigen
Honorar
Honorare für Privataufträge sind grundsätzlich frei verhandelbar. Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt in der Regel auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bzw. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Basis für den Sachverständigen
Honorar
Honorare für Privataufträge sind grundsätzlich frei verhandelbar. Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt in der Regel auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bzw. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die Kosten der Sachverständigentätigkeit setzen sich in diesem Fall aus dem Honorar, etwaigen Nebenkosten wie Gebühren, Fahrtkosten etc. und der gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen. Die Höhe des Honorars bemisst sich anhand des Wertes des zu bewertenden Objektes, Zeitaufwand sowie Komplexität des Auftrages.
Ausnahme hierzu ist die gutachterliche Tätigkeit im Auftrag des Gerichts, die gemäß des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) entlohnt wird.
Adresse:
Torsten Tepen
Heubnerweg 11a
14059 Berlin
Tel. +49 (0)30 / 22 45 03 42
Mob.: +49 (0)170 / 775 25 61
Zweigstelle:
Tumringer Str. 297
79539 Lörrach
Mob.: +49 (0)170 / 775 25 61